Fehler
Eine Anmeldung eines Haupt-/Nebenarbeitsverhältnisses wird von der Clearingstelle abgelehnt, da die betreffende Personalnummer nicht bei ihrer Meldebehörde gemeldet ist. Häufig tritt dies bei aus dem Ausland zugezogenen Personen auf.
Die Anmeldung ist zu wiederholen, wenn Sie eine Meldebescheinigung erhalten haben. Das Anmeldedatum ergibt sich dabei aus dem Datum, an dem die Meldebehörde ihre Anmeldung durchgeführt hat.
Weichen die „Datümer“ von einander ab, so ist das „neue“ Anmeldedatum via Sonderverarbeitung im Infotyp 0012 vorzugeben.